AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Si-Mat

1. Allgemeines
Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle von uns abgegebenen Angebote und mit uns abgeschlossenen Verträge. Abweichungen hiervon, ebenso wie die Anerkennung von Bedingungen des Käufers, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

2. Angebote und Bestellungen
Angebote und Bestellungen werden bindend, sobald sie schriftlich bestätigt worden sind. Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Bestellers ist nur möglich, falls die Si-Mat nicht alle Bestandteile des Vertrages (z.B. Menge, Spezifikation, Preis, Liefertermin) vertragsgerecht erfüllen kann und keine Einigung hinsichtlich der Änderung erzielt werden kann.

3. Lieferung
Die von uns angegebenen Liefertermine sind als annähernd zu verstehen. Teillieferungen sind zulässig. Si-Mat wird sich bemühen, die zugesagten Liefertermine einzuhalten. Wird eine vereinbarte Frist von uns überschritten, so kann der Käufer nach ergebnislosem Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche wegen verzögerter Lieferung, insbesondere Schadensersatzansprüche aller Art sind ausgeschlossen.

4. Versand und Übernahme
Die Lieferungen erfolgen durch Versand oder Übernahme auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Der Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist Kaufering.

5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum der Si-Mat.

6. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto ab Lager, ausschließlich Mehrwertsteuer. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Werden Teillieferungen vorgenommen, so hat der Käufer jede Teillieferung in Übereinstimmung mit diesen Zahlungsbedingungen zu begleichen  Bei Überschreitung der Zahlungstermine werden Zinsen berechnet, welche 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank liegen.

7. Mängelhaftung
Der Käufer hat Mängelrügen spätestens innerhalb von 21 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich an uns zu erteilen. Voraussetzung für die Rücknahme beanstandeter Ware ist unser ausdrückliches Einverständnis. Beanstandungen werden von uns geprüft und erst anerkannt, wenn sie von uns als gerechtfertigt bestätigt wurden. Die Feststellung verborgener Mängel muss uns spätestens innerhalb von 6 Monaten mitgeteilt werden. Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn die gelieferte Ware verändert, unsachgemäß behandelt oder veräußert wurde. Wir erkennen Mängel in der Weise an, dass wir einen Preisnachlass gewähren, mangelfreie Ware nachliefern oder die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen. Schadensersatzansprüche beschränken sich auf den Wert der gelieferten Ware.

8. Höhere Gewalt
Sind Lieferverzögerungen oder Nichtlieferung auf besondere Umstände zurückzuführen wie höhere Gewalt, Kriegsereignisse, gewaltsame Handlungen, gerichtliche Verfügungen, Arbeitsstreitigkeiten Unfall, Feuer, Explosion, Sturm oder sonstige Naturereignisse, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, das Ausbleiben von Zulieferungen, Entzug von Lizenzen, so hat Si-Mat dies nicht zu vertreten. In diesem Fall kann der Liefervertrag in beiderseitigem Einvernehmen aufgehoben werden.

9. Warenkennzeichnung
Eine Veränderung der gelieferten Ware, die auf den Käufer oder Dritte als Hersteller hinweisen könnte oder aufgrund derer der Anschein entstehen könnte, es handele sich bei den Waren um ein Sondererzeugnis, ist unzulässig.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für beide Parteien ist der Ort des Firmensitzes von Si-Mat. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft ist der Ort des Firmensitzes von Si-Mat. Gegebenenfalls sind wir berechtigt, am ausländischen Gerichtsstand des Käufers zu klagen. Für die Rechtsbeziehungen zwischen Si-Mat und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11. Teilunwirksamkeit
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen berührt nicht die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen.